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   Werner Kappler

 

      Experte
      für Rechtsschutzversicherungen

ADAC Rechtsschutz

ADAC Rechtsschutz – Die gelbe Engel-Rechtsschutzversicherung

ADAC RechtsschutzDeutschlands größter Automobilclub, der ADAC, wurde bereits im Jahr 1903 gegründet und nimmt seitdem die Interessen des Kraftfahrzeugwesens und des Motorsports wahr.

Es dürfte sicherlich niemanden in Deutschland geben, der den ADAC und seine gelben Fahrzeuge nicht kennt. Während die Hauptorganisation auch weiterhin als eingetragener Verein organisiert ist, sind etliche Untergruppierungen entstanden, an denen der ADAC eine umfangreiche Beteiligung hält. Über das vereinseigene Unternehmen ADAC Beteiligungs- und Wirtschaftsdienst GmbH unterhält der ADAC die ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG und ist daran zu 100% beteiligt.

Die ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG

Zu den vielen Versicherungen, die der ADAC mittlerweile anbietet, gehört die ADAC Rechtsschutz Versicherung zu den wichtigen Versicherungen, die der Verbraucher in Anspruch nehmen kann. Dabei ist die Rechtsschutzversicherung des ADAC weltweit gültig und übernimmt im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes die Kosten für Anwalt, Gutachter und Gericht je nach Tarifvereinbarung und Sachlage. Aus Verbrauchersicht ist es sicherlich erwähnenswert, dass auch nur der Verkehr innerhalb des Rechtsschutzes versichert ist, die Bereiche Privat und Mieter / Vermieter sind nicht bei der ADAC-Rechtsschutzversicherung versicherbar. Der Versicherungsnehmer erhält hier eine Versicherung ohne eine Selbstbeteiligung und auch ohne eine nicht selten angesetzte Wartezeit. Die Versicherung kann gleich nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden. Rechtsschutz kann nur für ein Fahrzeug innerhalb eines Haushalts gewährt werden, aber auch für alle weiteren vorhandenen Fahrzeuge.

Tarife und Leistungen:

Der ADAC Rechtsschutz kann nur abgeschlossen werden, wenn eine Mitgliedschaft besteht!
Also zuerst Mitglied werden, dann erst Rechtsschutzversicherung abschließen?

Wer sich für den Verkehrs-Rechtsschutz für nur ein Fahrzeug entscheiden sollte, muss derzeit mit jährlichen Kosten ab 77,45 EUR* rechnen und muss dabei berücksichtigen, dass der Versicherungsvertrag sich nach 12 Monat automatisch verlängert, falls dieser nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Wer sich dagegen für den Verkehrs-Rechtsschutz für sämtliche Fahrzeuge, die in der Familie bestehen, entschieden hat, kann damit sämtliche PKW, Kombifahrzeuge, Elektrofahrzeuge, Krafträder und Wohnmobile innerhalb dieser Rechtsschutzversicherung versichern lassen. Die Kosten hierfür belaufen sich derzeit auf 97,58 EUR* und auch hier verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate, wenn dieser nicht einen Monat vor seinen Ablauf wirksam und schriftlich gekündigt wurde. (*Berechung: Single, 150€ SB, mit Mitgliedschaft beim ADAC)

Inbegriffen ist die Situation nach einem Unfall, bei Streitigkeiten, die im Kontext mit dem Führerschein stehen, bei sämtlichen Verträgen, welche mit dem Fahrzeug in Verbindung stehen, aber auch Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt, selbstverständlich auch bei Bußgeld- und Strafverfahren und in der Gesamtsituation, in welcher sich der Versicherungsnehmer als Verkehrsteilnehmer unterwegs befindet.

Fazit: Der ADAC Rechtsschutz stellt einen kompetenter Partner da,
wenn da nicht unbedingt die Mitgliedschaft vonnöten wäre?!?!

Rechnen und Vergleichen Sie hier im Rechtsschutz Vergleich Rechner


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