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Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht erstellen lassen

Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht erstellen lassenMit einer Betreuungsverfügung treffen Sie selbstbestimmte Vorsorge, falls Sie persönlich nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
Diese Bestimmung tritt erst dann in Kraft, wenn es tatsächlich erforderlich ist, so dass Sie dabei kein Risiko eingehen. Für die Auswahleines Betreuers ist in erster Linie das Betreuungsgericht zuständig. Allerdings muss das Zuständige Amt hierbei die Betreuungsvorschläge, welche in der Betreuungsverfügung angeführt sind, berücksichtigen. Mittlerweile ist es in einigen Bundesländern Deutschlands möglich, die Verfügung bereits im Vorfeld bei einem Gericht abzulegen. Dies gilt im Übrigen auch für die Vorsorgevollmacht.

Worin unterscheidet sich die Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht befugt eine bestimmte Person, in einer Notfallsituation wichtige Entscheidungen für einen anderen Menschen zu treffen, falls dieser dazu nicht mehr im Stande sein sollte. Hierzu ist uneingeschränktes Vertrauen zum Bevollmächtigten von Nöten. Wer sich bei der Auswahl der entsprechenden Person nicht ausreichen Zeit lässt, riskiert nämlich einen Missbrauch.
Dies ist der größte Unterschied zwischen Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht. Beim Verfassen der Verfügung muss die betreffende Person nicht geschäftsfähig sein. Personen, deren Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist, sind beispielsweise Minderjährige oder Leute, die über einen gesetzlichenVormund verfügen. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, baut die Betreuungsverfügung nicht auf Vertrauen auf. Diese dient vielmehr als Grundlage zur Kontrolle. Dabei überprüft das zuständige Gericht, ob die Vorgaben auf der Verfügung eingehalten werden und beobachtet ebenso die Zahlungsvorgänge auf dem Konto der betroffenen Person.

Wie sieht der Inhalt der Betreuungsverfügung aus?

Generell legt man in dem Dokument fest, wer als Betreuer in Frage kommt und wer von dieser Aufgabe auf jeden Fall auszuschließen ist. Des Weiteren wird dokumentiert, wo sich der Wohnsitz des Betreuten befinden soll. Es ist außerdem möglich, die zukünftige Aufteilung der Finanzen festzulegen – dies betrifft nicht nur die Vermögensverwaltung, sondern beispielsweise auch die Übergabe von Geschenken an die Kinder. In jenem Bereich muss der zuständige Betreuer auf Grund der Maßnahmen der Vermögensverwaltung aber mit Einschränkungen rechnen.

Wo können sich Betroffene zur Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht Rat holen?

Eine gute Hilfestellung können Notare oder Rechtsanwälte bieten. Hierbei sollten Sie allerdings darauf achten, dass es sich um Fachkräfte handelt, die in diesem Bereich bereits über Erfahrung verfügen.
Wer bei Verfassen der Betreuungsverfügung Unterstützung benötigt, kann sich an einen Betreuungsverein wenden. Diese haben sich nicht nur auf Verfügungen, sondern auch auf Vorsorgevollmachten spezialisiert. Vereine dieser Art arbeiten des Weiteren auch mit Krankenhaus- und Altenheimsozialdiensten zusammen. Wenn Sie eine Unterschrift unter die Betreuungsverfügung setzen wollen, können Sie diese von der Betreuungsbehörde beglaubigen lassen.

Weitere persönliche Anmerkungen

Sie sehen schon, man muss einiges beachten, damit im Zweifelsfall Ihre Wünsche Beachtung finden und Ihren Wertvorstellungen Respekt gezollt wird. Lassen Sie sich daher bitte beraten, wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie am besten eine Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht erstellen.

Die Erstellung solch einer Verfügung und Vollmacht übernehmen immer mehr Rechtsschutzversicherungen. Den kostenfreien Service können Sie nutzen um eine Rechtsanwalt zu beauftragen, eine korrekte, rechtseinwandfrei und anerkannte Verfügung zu erstellen!

Die Testaments-Erstellung könne Sie in diesem Zuge ebenfalls gleich von der Rechtsschutzversicherung bezahlen lassen! Sprechen Sie mich bzw. mein Team an, welche Rechtsschutzversicherer diesen Service in Ihren AGB´s anbieten. Gerne helfen wir Ihnen weiter diesen „WICHTIGEN“ Schritt für Ihre „EIGENBESTIMMUNG“ in die Wege zu leiten!!!

Hier haben sie die Möglichkeit zu vergleichen und die passende Rechtsschutzversicherung mit  Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht zu finde.


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