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   Werner Kappler

 

      Experte
      für Rechtsschutzversicherungen

Kostenlose Patientenverfügung

Kostenlose Patientenverfügung – der Helfer für den Notfall

Kostenlose Patientenverfügung

Immer wieder kann es passieren, dass erkrankte Personen nicht mehr in der Lage sind, selbst über medizinische Maßnahmen zu entscheiden.
Damit diese Entscheidung andere in ihrem Namen und vor allem in ihrem Sinne treffen können, ist es nötig, vorab eine kostenlose Patientenverfügung zu erstellen.
Sie formuliert den Willen des Patienten zum medizinischen Vorgehen.

Patientenverfügung wird von vielen genutzt

Ob dement oder mit einem Handicap, ob nach einem Schlaganfall oder im hohen Alter: Wenn Menschen nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden und ihren Willen zu erklären, kann eine kostenlose Patientenverfügung eine wirksame Hilfe sein. Möglich ist dies nach einer Rechtsänderung im Jahre 2009. Allerdings muss eine solche Verfügung in Schriftform abgefasst sein. Außerdem betrifft eine Patientenverfügung nur Sachverhalte, die nicht unmittelbar bevorstehen. Im Idealfall wird sie abgefasst, wenn der Verfügende noch in der Lage ist, für sich und seine Belange selbst zu entscheiden und wenn kein Zeitdruck besteht. Eine kostenlose Patientenverfügung darf in Deutschland nur durch volljährige Personen erstellt werden. Ein wichtiges Kriterium  ist außerdem, dass die Urteilsfähigkeit des Verfügenden nicht anzweifelt werden kann – das heißt: Er muss beim Abschließen noch in der Lage sein, für sich selbst zu entscheiden. Kommt es zu einem Notfall und kann nicht sofort sicher geklärt werden, ob eine kostenlose Patientenverfügung existiert, entscheidet der behandelnde Mediziner. Das kann unter anderem zur Folge haben, dass Wiederbelebungsmaßnahmen auch dann durchgeführt werden, wenn der Patient solchen widersprochen hatte.

Im Notfall entscheidet der Arzt

Natürlich passiert es immer wieder, dass keine kostenlose Patientenverfügung existiert. Das muss im Umkehrschluss aber nicht bedeuten, dass der Wille des Patienten bei einer Maßnahme außer Acht bleibt. Im Gegenteil: Die Ärzte sind dann verpflichtet, den mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu ermitteln. Das kann unter anderem dadurch geschehen, dass sie Angehörige oder nahestehende Personen dazu befragen, ob diese etwas zu den Wünschen des Betroffenen wissen. Dieser Wille ist dann zu respektieren.

Hinterlegung der Patientenverfügung wichtig

Damit eine Patientenverfügung auch dann sicher genutzt werden kann, wenn der Zeitpunkt gekommen ist, sollte sie an einem sicheren und zugänglichen Ort hinterlegt werden. Sie kann beispielsweise bei Angehörigen oder Rechtsanwalt bzw. Notar hinterlegt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, sie beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen. Mit der Rechtsänderung im Jahre 2009 wurde in Deutschland begonnen, eine Datenbank aufzubauen, die dann von den Betreuungsgerichten abgefragt werden kann. Damit wird der  garantiert, dass zu jedem Zeitpunkt ein fundierter Zugriff auf die Daten existiert.

Auch ist zu erwähnen, dass immer mehr Versicherungsgesellschaften in ihren Serviceleistungen: Patientenverfügung, Vollmacht und Testamtens Erstellung mit aufnehmen.

Warum nicht eine Rechtsschutzversicherung abschließen und dann diese Serviceleistung in Anspruch nehmen, um sich eine Kostenlose Patientenverfügung oder/und Testament erstellen zu lassen!

 

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