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   Werner Kappler

 

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Verkehrsunfall: Schuldfrage ungeklärt

Verkehrsunfall: Schuldfrage ungeklärt – eine Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen

Verkehrsunfall Schuldfrage Verkehrsteilnehmer sind hin und wieder bedauerlicherweise in Verkehrsunfälle verwickelt. Die Erfahrung zeigt, dass die Beteiligten in einer solchen Situation meist sehr aufgeregt sind und instinktiv handeln. Bei Verkehrsunfällen ist „instinktiv“ leider oft falsch. Die Beweislage ist oft schwierig, die Verkehrsunfall Schuldfrage nicht immer eindeutig zu bestimmen. Dennoch muss für jeden Unfallbeteiligten der Schuldanteil festgestellt werden.

Es ist wichtig für alle Verkehrsteilnehmer, sich im Vorhinein Verhaltensregeln bewusst zu machen, die im Ernstfall helfen und schadensmindernd wirken. Die wichtigste aller Regeln ist an sich einfach, wird aber dennoch leider oft nicht angewendet: Anhalten! Es ist von elementarer Bedeutung, dass Sie den Unfallort nicht verlassen, die Unfallstelle sichern und gegebenenfalls anderen Unfallbeteiligten helfen. Eventuell sind Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei zu alarmieren. Auf keinen Fall darf die Unfallstelle verlassen werden. Dabei handelt es sich um Unfallflucht, die empfindlich bestraft wird und den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben kann.

Es ist wichtig, am Unfallort Beweismittel zu sammeln. Dazu gehört, falls möglich, Fotos, Aussagen von Augenzeugen und deren Adressen. Wichtig ist, sich das Kennzeichen, die Versicherungsnummer sowie Name und Anschrift des Unfallgegners zu notieren. Das hilft, bei einem Verkehrsunfall Schuldfrage zu klären. Sinnvollerweise sollten sich Unfallbeteiligte direkt anwaltlichen Rat einholen. Die entstehenden Kosten kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernehmen. Dies gilt umso mehr, wenn bei einem Verkehrsunfall Schuldfrage ungeklärt ist. So können Fehler beim Regulieren des Schadens verhindert werden. Dazu kann die Auswahl des Gutachters oder der Reparaturwerkstatt gehören.

Verkehrsunfall: Schuldfrage ungeklärt – Anwalt zu Rate ziehen

Unfallgeschädigte haben bei einer Schadensregulierung freie Auswahl beim Gutachter, um den Schadensumfang und die Schadenshöhe zu bestimmen. Die Kosten hierfür sind erstattungspflichtig. Allerdings sollte man bedenken, dass bei Bagatellschäden der Kostenvorschlag einer Fachwerkstatt ausreichend ist. Keinesfalls sollten die Kosten eines Gutachtens die Schadenshöhe übersteigen.

Meist wird unter allen Beteiligten eine Haftungsabwägung vorgenommen. Auch wegen dieser Haftungsabwägung ist es wichtig, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der bei der Haftungsfrage sowie der Mitverschuldungsquote Ihre Interessen vertritt. Dies ist von besonderer Bedeutung, da jeder Unfallbeteiligte entsprechend der Mitverschuldungsquote für den Schaden des Unfallgegners haftet. Auch ist, entsprechend dieser Quote, ein Prozentsatz des eigenen Schadens selbst zu tragen und wird nicht ersetzt, es sei denn, man verfügt über eine entsprechende Kaskoversicherung. Dann ist eine Abwicklung hierüber möglich.

Im Hinblick auf die entstehenden Kosten und notwendigen Schritte wird es für die Beteiligten, ist bei einem Verkehrsunfall Schuldfrage ungeklärt, schwierig. Ob und in welcher Höhe von der Versicherung Kosten übernommen werden, ist offen. Rechnungen einer Autowerkstatt für Fahrzeugreparaturen werden unter Umständen nicht von der Versicherung übernommen, eventuell sind diese von Ihnen selbst zu begleichen.

Das führt verständlicherweise bei Unfallbeteiligten zu Unsicherheiten. Es stellt sich ebenfalls die Frage, ob man in solchen Fällen überhaupt ein Gutachten in Auftrag geben kann oder darf. Schließlich muss auch in diesem Fall im eigenen Interesse eine Beweissicherung erfolgen. Wer trägt die Folgen, wenn die Schuldfrage für einen selbst negativ ausfällt?

Auch für Ihre Versicherung ist bei einem Verkehrsunfall Schuldfrage nicht unwichtig, da sie erheblichen Einfluss auf die entstehenden Versicherungszahlungen hat. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, über einen Anwalt mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen abzusprechen.

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