Recht haben ist das Eine -

  

   Recht bekommen ... kostet Geld!

Ihr direkter Draht

    
   Werner Kappler

 

      Experte
      für Rechtsschutzversicherungen

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Wir empfehlen Ihnen:

      und viele mehr.


Wichtige Tipps zu Ihrem Online-Rechtsschutzabschluss:

- Eine „unbegrenzte Deckungssumme“ ist meist nicht viel teurer

- Die Selbstbeteiligung bestimmt die Prämie am stärksten

- Konzernunabhängiger Versicherer - Kein Interessenskonflikt

- Spezial-Straf-Rechtsschutz gewünscht? Unser Tipp: Auf alle Fälle!

- Wer soll alles mit abgesichert werden? Kinder? Eltern? Großeltern? Wer noch?

- Leben Sie in einer Partnerschaft in häuslicher Gemeinschaft dürfen Sie einen
   Familienrechtsschutzversicherung abschließen

- Kombipakete sind im Verhältnis günstiger als nur z.B. Privat und Verkehr

- Achten Sie darauf: Wartezeiterlass im Privat und Verkehrs-Rechtsschutz
   (wenn keine Vorversicherung besteht)

- 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit!!!

- Jährliche Zahlungsweise günstiger als monatliche

- Vertragsdauer : 1 Jahr oder 3 Jahre

- Öffentlicher Dienst / Beamer meist günstiger

- Honorarvereinbarung oder Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG

- Außergerichtliche Kostenübernahme
   (Widerspruchsverfahren im Steuer, Verwaltungs u. Sozialrecht)

- Der Arbeits-Rechtsschutz bei Aufhebungsvereinbarungen ist Ihnen wichtig?

- Familien- und Erbrecht (auch gerichtlich) soll abgesichert sein?

- Vorsorge-, Betreuungs- und Patientenverfügungen oder Testamenterstellung?

- Haben Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach?

- Rechtsschutz für Kapitalanlagen gewünscht?

- Ehe-Rechtsschutz oder/und Rechtsschutz für Unterhalt ohne
   Trennung/Scheidung ein Thema für Sie?

- Upgrade-Garantie auf zukünftige Leistungsverbesserungen


Was ist alles in der Rechtsschutzversicherung?

Verkehrsrechtsschutz

Hilft Ihnen bei Verkehrsunfall, Ärger mit Verträgen, Bußgeld- oder Strafverfahren, Streit mit dem Finanzamt,
Streitigkeiten um den Führerschein,

z.B.: Wenn Sie nach einem Unfall um die Höhe des Schmerzensgeld kämpfen müssen
oder Streit mit dem Finanzgericht über die KFZ-Steuer
oder bei Streitigkeiten mit der eigenen Kaskoversicherung Ihres Fahrzeuges. (jährlich 2.300.000 Verkehrsunfälle)

Kfz-Rechtsschutz – Vertragsrecht und Sachenrecht

Rum um das Kraftfahrzeug: wenn es darum geht rechtliche Interesse aus Verträgen
sei es Kauf, Verkauf, Reparatur oder gemietete Fahrzeuge handelt.

z.B.: Sie haben Streit mit ihrer Kfz-Teilkasko-Versicherung! Diese wehrt sich den Wildschaden an Ihrem Scheinwerfer zu übernhemen
oder
Streit im Zusammenhang mit dem Kauf eines Autos.

Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

Gegen einen Vorwurf  einer Ordnungswidrigkeit um sich zu verteidigen.
z.B.: Ihnen wird der Bußgeldbescheid in einer nicht angemessener Höhe zugesendet.
oder Sie feiern Geburtstag und obwohl Ihr Nachbarn Bescheid weiß, erstattet er eine Anzeige wegen Lärmbelästigung
oder Sie haben Ihren Hund nicht angeleint und wollen dem Bußgeld widersprechen.

Schadensersatzrechtsschutz

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
z.B.: Sie sind in einem Unfall verwickelt und der Verursacher stellt sich quer für den Schaden aufzukommen
oder Rentenansprüche wegen einer steifen Hüfte gegen die private Haftpflichtversicherung des Schädigers durchsetzen.
Hier gibt es die drei Bereiche: Vermögens-, Sach- und Personenschäden.

Disziplinarrechtsschutz und Standesrechtsschutz

Bei solchen Verfahren hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung sich zu verteidigen.
z.B.: Ihnen als Lehrer wird unterstellt einen Schüler geschlagen zu haben und gegen Sie wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet
oder Sie haben Streitigkeiten mit dem Amtsarzt, der Sie in den Ruhestand versetzen möchte

Verwaltungsrechtsschutz

Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
z.B.: Ihr Sohn bekommt einen unberechtigten Schulverweis
oder Ihre Tochter bekommt den Ihr zustehenden Studienplatz nicht
oder die Kindergartenkosten sind zu hoch bzw. falsch berechnet
oder Sie streiten um den Kindergartenplatz.

Steuerrechtsschutz

Rechtliche Wahrnehmung der Interessen vor dem deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten was das Thema Steuer und Abgaben betrifft; Auseinandersetzungen werden beim Finanz- und Verwaltungsgericht entschieden, wenn es um Steuerabgaben, Zölle oder sonstigen Gebühren geht.
z.B.: Das Recht durchzusetzen, wenn die Nachzahlung aus Ihr Einkommenssteuerbescheid
oder Körperschaftssteuer zu hoch ausfällt
oder das Finanzamt bemängelt Ihre Einkommenssteuererklärung und nimmt einige Ausgaben wie Spendenquittungen,
Werbungskosten oder Vorsorgeaufwendungen nicht an
oder Sie streiten mit der KFZ-Steuer wegen einer falschen Einteilung Ihres Kfz´s in der Schadstoffklasse.

Arbeitsrechtsschutz bzw. Berufsrechtsschutz

Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber; Alles was in Verbindung zu Ihrem Arbeitsverhältniss steht sowie des öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnisses bezüglich der dienst- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten
z.B.: Sie wehren Sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung, Abmahnung
oder Streitigkeiten wegen Urlaubsgeld – u. Weihnachtsgeldanspruch;
bei manchen Rechtsschutzversicherungsgesellschaften sogar „Verhandlung um einen Aufhebungsvertrag“
oder Sie streiten mit dem Arbeitgeber über die Gehaltseinstufung
oder Arbeitsrecht im Privatbereich wenn Sie gegen Ihre Haushaltsbeschäftigung oder Pflegekraft vorgehen müssen.
(jährlich ca. 500 000 Klagen vor dem Arbeitsgericht)
WICHTIG ZU WISSEN: in der 1. Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens

Sozialgerichtsrechtsschutz

Auseinandersetzungen mit den gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten-, und Arbeitslosenversicherungen
wenn es um Leistungsanspruch geht;
Hier übernimmt die Rechtsschutzversicherung nur die Rechtsanwaltskosten,
da bei Streitigkeiten bzw.  Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht keine Gerichtskosten anfallen.

z.B.: Ihr Rentenbescheid wurde fälschlicher Weise zu niedrig ausgestellt
oder der Invaliditätsgrad nach einem Unfall muss festgestellt werden
oder Streit vor einem Sozialgericht wegen der Durchsetzung von Alters oder Erwerbsunfähigkeitsrentenansprüchen gegen die BfA
oder die Krankenkasse will die neue OP-Methode nicht zahlen.

Familien und Erbrecht

Beratung und Mediation nicht nur bei Familienmitglieder sondern auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften;
Auskunft und Hilfe von einem zugelassenen Anwalt für Familienrecht bzw. Erbrecht

z.B.: Klärung der Pflichtteilsansprüche des Unterhalt für den Fall der Trennung
oder Streit über Erbberechtigung nach dem Tod der Tante
oder Rechtsberatung nach Auszug des Lebenspartners
oder Sie lassen sich beraten, bevor Sie die Erbschaft z.B. mit Schulden annehmen.

Vertrags- und Sachenrecht

Rechtliche Wahrnehmung aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten
z.B.: Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht die Berufsrente ausbezahlen möchte
oder an dem Kaufvertrag Ihres neuen Autos ist was „faul“
oder Mängelstreit mit Handwerkern oder Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter
oder Produktmängel beim Computer- oder Möbelkauf.

Online (Internet) Rechtsschutz

Rechtliche Wahrnehmung wenn bei Onlinegeschäften etwas schief läuft
z.B.: Sie bestellen bei Ebay ein Weihnachtsgeschenk für Ihren Sohn und die Lieferung bleibt aus.

Opferrechtsschutz

Rechtliche Wahrnehmung wenn gegen Sie eine Gewaltstraftat begangen wurde.
z.B.: Sie wurden auf eine Fest in eine Schlägerei verwickelt und Ihnen wurde eine schwere Verletzung
zugefügt neben der Schadensersatzforderung treten Sie als Nebenkläger wegen der Gewalttat auf.

Wohnungsrechtsschutz oder Grundstücksrechtsschutz

Rechtliche Wahrnehmung aus Mietverhältnissen,
natürliche auch Pachtverhältnissen sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten

z.B.: Die Mieterhöhung erscheint Ihnen übertrieben hoch und nicht angemessen
oder Streitigkeiten vor dem Finanzgericht über die Grundsteuer oder Streitigkeiten im Verwaltungsrecht mit der Gemeinde oder Katasterämtern
oder
Ihen wird wegen Eigenbedarf als Mieter gekündigt, obwohl der Vermieter Sie nur aus der Wohnung heraus haben möchte
oder nachbarschaftliche Streitigkeiten wegen Schimmel in der gemieteten Wohnung
oder als Vermieter wegen Beschädigung des vermieteten Objekts (Schönheitsreparaturen)
oder
als Eigentümer wegen Grenzbebauung durch den Nachbarn
oder Sie streiten mit dem Grundbuchamt wegen der Löschung einer Hypothek.

Strafrechtsschutz oder Spezial-Strafrechtsschutz

Bei beiden Leistungsarten steht Ihnen die Versicherung zur Seite, wenn Sie eines strafrechtlichen Vergehens beschuldigt werden.
Der „einfache“ Straf-Rechtsschutz schützt bei Vergehen, die fahrlässig begangen worden sind.
Der Spezial Straf-Rechtsschutz versichert auch Verbrechen oder Vergehen, denen ein Vorsatz zu Grunde liegt.
z.B.: Ihnen wird der Führerscheinentzug angedroht, weil Sie zu schnell gefahren sind
oder Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten wie Brandstiftung wegen fahrlässigem Wegwerfen einer Zigarette
oder der Beschuldigung als Krankenschwester einen Diebstahl eines Patienten begannen zu haben
oder die Unterstellung als ehrenamtlicher Trainer einer Jugendfußballmannschaft ein Kind sexuell belästigt zu haben
oder Anzeige wegen Diebstahls nach dem versehentlichen Passieren der Kasse ohne Bezahlen
oder
Ermittlungsverfahren nach Streit am Gartenzaun: Anzeige gegen Sie wegen Beleidigung
oder
Sie haben bei Schnee nicht gestreut und es passiert ein Unfall. Ihnen droht ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung
oder Sie fahren einen Fußgänger an, man wirft Ihnen fahrlässige Körperverletzung vor.

Erweiterter Beratungsrechtsschutz

Beratungsgespräche und auch eine darüber hinausgehende Tätigkeit
z.B.: ein zugelassener Anwalt bzw. Notar erstellt Ihnen eine rechtswirksame Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht

Photovoltaikrechtsschutz

Wahrung rechtlicher Interessen mit der Photovoltaikanlage – was mit der Anschaffung bzw. den Betrieb zusammenhängen
(meist nur auf Ein- oder Zweifamilienhäuser)

z.B.: Der Stromversorger bricht den Versorgungsvertrag und vergütet Ihnen eine zu geringe Stromabnahme.

Datenrechtsschutz für Selbstständige

Gerichtliche Abwehr von Forderungen und Ansprüchen Betroffener nach dem BDSG Bundesdatenschutzgesetz
z.B.: Ein unbekannter Anrufer weigert sich Ihre gespeicherten Daten zu löschen.

Ehescheidungsrechtsschutz

Hilft Ihnen und Ihren noch Ehepartner bei der Scheidung bzw. bei der Scheidungsfolgesachen
Hier gibt es momentan nur zwei Versicherungsgesellschaften die dieses Risiko abdecken. Die ARAG mit 30 000 Euro je Rechtsschutzfall und 500 Euro Selbstbeteiligung abdeckt. Also pro Partei 15 000 Euro und 250 Euro SB. Die Advocard übernimmt lediglich eine Gesamtsumme von 2.000 €.

Unterhaltsrechtsschutz des Ehegatten, Kinder oder Eltern;

Hilft Ihnen bei Streitigkeiten über die Höhe des Unterhalts oder Unterhaltsstreitigkeiten
Hier gibt es momentan nur eine Versicherungsgesellschaft die dieses Risiko mit 30 000 Euro je Rechtsschutzfall
und 250 Euro Selbstbeteiligung abdeckt.


Was ist in der Rechtsschutzversicherung NICHT versichert?

–          Spiel und Wettverträge

–          Spekulationsgeschäfte

–          Krieg, feindseligen oder terroristischen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik,
            Aussperrung oder Erdbeben

–          Ehesachen und Unterhaltssachen – (hier gibt es auch Ausnahmen)

–          Auseinandersetzungen aus genehmigungspflichtigen Planung oder
            Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles – (hier gibt es auch Ausnahmen)

–          Nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung
            zurückzuführen sind

–          Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden

–          Klage gegen die eigene Rechtsschutzversicherung

–          Patent-, Urheber-, Marken-, Domain-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder
            sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum

–          Steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen


Nutzen Sie diesen Link zum Online-Vergleich-Rechtsschutzversicherung-Rechner und stellen Sie drei Tarifvarianten nebeneinander und vergleichen Sie die Allgemeinen Rechtsschutzversicherung Bedingungen, die Selbstbeteiligung und den Preis.

Auch unterscheiden sich die Produktanbieter bei der Wartezeit. Es gibt immer mehr Tarife die KEINE WARTZEIT in den Bereichen Privat-Rechtsschutz und Verkehr-Rechtsschutz anbieten.

Beim nahtlosen Übergang von der „alten“ Rechtschutzversicherung zur „neuen“ Rechtschutzversicherung verzichten die Versicherer meist auf die Wartezeiten. So haben Sie ab dem ersten Tag auch im Bereich Wohnungsrechtschutz und Grundstückrechtschutz bzw. Arbeitsrechtsschutz / Berufsrechtschutz KEINE SPERRFRIST von 3 Monaten bzw. 6 Monaten.

Auch bietet der ADAC eine sehr gute Verkehrsrechtschutz-Police an, die jedoch nur in Verbindung mit einer Mitgliedschaft möglich ist. Kommen Sie gerne auf mich zu und schreiben Sie mir ein Email – ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot.

 

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Werner Kappler
Rechtsschutzexperte

Pödeldorfer Str. 142
96050 Bamberg

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rechtsschutz(at)kappler-makler.de