Recht haben ist das Eine -

  

   Recht bekommen ... kostet Geld!

Ihr direkter Draht

    
   Werner Kappler

 

      Experte
      für Rechtsschutzversicherungen

Bauherren Rechtsschutz

Eine Bauherren Rechtsschutzversicherung steht Ihnen zur Seite

Bauherren Rechtsschutz

Mängel am Bau sind in Deutschland keine Seltenheit. So werden im Durchschnitt zwischen 32 – 86 Mängel an jedem Neubau festgestellt. Dadurch entstehen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe. Von Vorteil ist sicherlich, wenn Gutachter oder der Bauschutzbund einbezogen werden. Es wird schon nichts schief gehen – nehmen die meisten an und unterschätzen das Risiko. Auch wenn Sie eine zuverlässige Baufirma beauftragen, ist unklar, wie diese sich bei Unstimmigkeiten verhalten wird.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es zu Auseinandersetzungen während der Bauphase kommen. Für den Bauherren bedeutet das, langwierige und kostspielige Streitfälle mit der Baufirma, dem Architekten oder dem Statiker.

Zudem gehen die meisten Bauherren davon aus, dass Reibereien rund um den Bau bereits in der bestehenden Privat Rechtsschutzversicherung enthalten sind. Doch das ist ein kostspieliger Irrtum, denn Baurisiken sind branchenüblich ausgeschlossen.

Wie können Sie Ihre Nerven und Ihren Geldbeutel schonen?

Eine Bauherren-Rechtsschutz-Versicherung bietet für Käufer von neuen oder gebrauchten Immobilien und für Bauherren von Neubauten den optimalen Schutz. Und das unabhängig davon, ob Sie eine Immobilie erwerben, einen Neubau errichten oder einen Um-, Ausbau bzw. eine Sanierung planen. Streit mit der Bauantragsbehörde, dem Bauträger, dem Architekten oder dem Handwerker können schnell außer Kontrolle geraten.

Diese privat genutzten Objekte, ganz gleich ob sie vermietet oder selbst genutzt werden, sind in der Deckung enthalten:

  • - Eigentumswohnungen
  • - Einfamilienhäuser, inkl. Einliegerwohnung
  • - Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten
  • - Ferienwohnungen bzw. -häuser

Der Bauherren-Rechtsschutz übernimmt die im Streitfall entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten. Zudem sind Aufwendungen für einen vom Gericht bestellten Sachverständigen enthalten. Finanzielle Engpässe für den Versicherungsnehmer durch diese außerplanmäßigen Aufwendungen werden vermieden. 


Leistungsbeispiele

Die teure Planung

Der Bau eines Einfamilienhauses wird geplant. Schon vor der Finanzierung bei der Sparkasse wird ein Architekt mit der Planung des Bauobjekts beauftragt. Die­ser übersieht, dass die Bodenbeschaf­fenheit schlecht und der Baugrund daher nicht ausreichend tragfähig ist. Als das Einfamilienhaus fertiggestellt ist, kann es nicht bezogen werden, da es wegen der Bodenbeschaffenheit umfangreiche Mängel aufweist. Der Schaden beträgt 250.000 €. Diesen möchte der Auftragge­ber von seinem Architekten, der auch mit der Beaufsichtigung der Bauarbeiten be­auftragt war, ersetzt haben.

Kosten:

Außergerichtlich mit Vergleich: ca. 7.000 €

Außergerichtlich und 1. Instanz mit Gerichtskosten und gegne­rischen Kosten sowie Kosten für ein gerichtlich veranlasstes Gut­achten von 5.000 €: ca. 20.000 €

Außergerichtlich und 1., 2. und 3. Instanz mit Gerichtskosten und gegnerischen Kosten bei vollständigem Unterliegen: ca. 47.000 €

Der mangelhafte Neubau

Ein Einfamilienhaus wird errichtet. Zu­nächst sind keine Schäden sichtbar. In­nerhalb eines Jahres nach Fertigstellung stellt sich heraus, dass die Wände auf­grund fehlerhafter Bauausführung Risse bekommen haben. Zudem wurde die Wärmedämmung von der beauftragten Baufirma mangelhaft erstellt. Die Schä­den sollen von der Firma behoben wer­den, die die Verantwortung jedoch von sich weist. Nach einem Gutachten soll die Sanierung der Wände inkl. der Wärme­dämmung 110.000 € kosten. Der Bauherr sieht sich gezwungen, seinen Gewährlei­stungsanspruch gerichtlich durchzuset­zen.

Kosten:

Außergerichtlich mit Vergleich: ca. 4.600 €

Außergerichtlich und 1. Instanz mit Gerichtskosten und gegne­rischen Kosten sowie Kosten für ein gerichtlich veranlasstes Gut­achten von 4.000 €: ca. 12.600 €

Außergerichtlich, 1. und 2. Instanz mit Gerichtskosten und gegnerischen Kosten sowie Kosten für ein gerichtlich veran­lasstes Gutachten von 4.000 € bei vollständigem Unterliegen: ca. 29.100 €

Der verschimmelte Dachstuhl

Im sanierungsbedürftigen geerbten Haus ist der Dachstuhl so marode, dass er durch ein beauftragtes Bauunternehmen abge­rissen und neu errichtet werden muss. Nach zwei Jahren stellt der Erbe Schimmelpilz am Holzgebälk des neuen Dachstuhls fest. Nähere Untersuchungen des Gebälks ergeben, dass der Dachstuhl schon beim Einbau pilzbelastet war. Nachdem dem Bauunternehmen mehrfach erfolglos Fristen gesetzt wurden, beauftragt der Erbe eine andere Firma mit der Instandsetzung des Dachstuhls. Mit einer Klage verlangt er von dem Architekten und der Baufirma für diese Arbeiten den Kostenersatz in Höhe von 80.000 €.

Kosten:

Außergerichtlich mit Vergleich: ca. 4.100 €

Außergerichtlich und 1. Instanz mit Gerichtskosten sowie gegne­rischen Kosten: ca. 7.300 €

Außergerichtlich, 1. und 2. Instanz mit Gerichtskosten und gegnerischen Kosten bei vollständigem Unterliegen: ca. 18.000 €

 

 

 

 

 

 

 


Welche Gesellschaften bieten die Bauherren Rechtsschutz an?

ARAG

Der ARAG Aktiv-Rechtsschutz Immobilie „Premium“ bietet Versicherungsschutz für Mieter, Vermieter und Eigentümer von Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten.

Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Baugrundstücks, einem Umbau oder einen Neubau. Zudem trägt die ARAG Kosten für die Anwaltsberatung, notwendige Anwaltsschreiben und weitere rechtliche Schritte.
Wichtig zu wissen: Es besteht eine Wartezeit von 6 Monaten. D.h. es wäre weniger sinnvoll kurz vor dem Notartermin einen Wohnungsrechtsschutz mit Bauherren Rechtsschutz abzuschließen, da die Wartezeit so nicht eingehalten wurde. Auf die komplette Vertragslaufzeit beträgt die maximale Versicherungssumme 10.000 €. Versicherungsschutz besteht nicht für Streitigkeiten aus der Finanzierung und die Beteiligung an Immobilienfonds.

Eine große Hilfe kann für Sie das Bauherren-Telefon sein. Wenn Sie eine rechtliche Frage zu Ihrem Neu-, An- oder Umbau haben, verbindet Sie die ARAG auf Wunsch mit einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt.

Für das Bauherren-Telefon besteht KEINE Wartezeit und die vereinbarte Selbstbeteiligung in Ihrer Rechtsschutzversicherung entfällt.

Zum Grundbaustein Privat Rechtsschutz können Sie einen weiteren Bereich, neben Verkehr und Beruf, den sogenannten Wohnungsrechtsschutz mit abschließen. In diesem ist der Bauherren Rechtsschutz inkludiert.

Der ARAG Privat (inklusive erweiterten Strafrechtsschutz / SSR) mit dem Baustein Wohnen „Premium“ ARB 2019 mit 250 € Selbstbeteiligung (SB) für einen verheirateten Arbeitnehmer beträgt im Jahr 248,27 €.

Der Unterschied zum kompletten Rechtsschutz (Privat, Verkehr, Beruf, Wohnen „Premium“ ARB 2019 inklusive erweiterten Strafrechtsschutz) mit 250 € SB beträgt 144,26 €. Gesamtjahresbetrag: 392,53 €

Die Kombi von Privat- u. Wohnungsrechtsschutz kann mit weiteren auswählbaren Bausteinen wie, Verkehr, Beruf, Ehesache, Unterhaltssachen inkl. Sorgerecht und web@ktiv ergänzt werden. Die Selbstbeteiligungsvariante kann von 500 €, 250 €, 300 € / 150 € flex bis 150 €  frei gewählt werden.

(Stand: März 2021)

ÖRAG

Die ÖRAG bietet einen innovativen und einzigartigen Schutz, der auch vermietete und teilweise ge­werblich genutzte Objekte einbezieht.

Wichtig bei der Antragstellung ist, dass diese „vor dem ersten Spatenstich“ gestellt wird.

Zudem ist auch das Bauträgerge­schäft versichert, selbst dann, wenn der Baubeginn be­reits erfolgt ist. Die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags darf bei Versicherungsbeginn allerdings noch nicht erfolgt sein.

Maximal ein Jahr im Voraus darf die Bauherren Rechtsschutz beantragt werden.

Als Mittel zur Konfliktlösung wird dar­über hinaus die Mediation angeboten. Und ein großer Vorteil der ÖRAG Bauherrenrechtsschutz: Es muss keine Wartzeit eingehalten werden.

Die ÖRAG bietet zwei Selbstbeteiligungsvarianten zur Auswahl an:  250€ / 400€ oder 850€ / 1000€. Wird eine von der ÖRAG empfohlene Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, fallen nur die verminderten Selbstbeteiligungsraten in Höhe von 250 € bzw. 850 € an.

Falls der Rechtsschutzfall mit einer Beratung gelöst wird, entfällt die Selbstbeteiligung komplett und Ihnen entstehen keinerlei Kosten. Je Rechtsschutzfall begrenzt die ÖRAG die Deckungssumme auf 100.000 €. Die Vertragslaufzeit ist auf 5 Jahre ausgelegt, mit einer Nachhaftung von 3 Jahren – d.h. es besteht ein Versicherungsschutz von insgesamt 8 Jahren.

Die Prämie für den versicherten Zeitraum errechnet sich anhand der Bau-/ Kaufsumme inkl. Grundstückskosten.

Bei der Zahlung der Versicherungsprämie bietet die ÖRAG zwei Varianten an:

  1. - Der Beitrag erstreckt sich auf 5 Jahre – hier besteht die Möglichkeit jährlich, halbjährlich, vierteljährlich und monatlich zu zahlen
  2. - Sie begleichen den Beitrag mit einer Einmalzahlung und sparen sich den Ratenzuschlag

Ein Beispiel bei der 850 € / 1.000 € Variante (März 2021)

Bei einer Bau- / Kaufsumme von 350.000 € beträgt der Jahresbetrag:

315 € (5 Jahre x 315 € = 1575 €)

Bei der Einmalzahlung (ohne Ratenzuschlag) beträgt der Beitrag für die komplette Vertragslaufzeit 1400 €.


Einen kleinen Hacken gibt es:

Die Bauherren-Rechtsschutz der ÖRAG kann nur in Verbindung mit einer der folgenden Bausteine abgeschlossen werden:

  • - Finanzierung (Sparkasse)
  • - Bauleis­tungsversicherung
  • - integrierte Feuer­rohbauversicherung (in Gebäudever­sicherung)
  • - Bauherren-Haftpflicht
  • - Bauhelfer-Unfallversicherung
  • - mit einer Rundum-Rechtsschutzversicherung für Hauseigentümer

(Stand: März 2021)


Fazit:

Bei kleineren Umbauten kann die ARAG mit ihrer maximalen Versicherungssumme von 10.000 € ausreichen.

Wenn Sie jedoch planen neu zu bauen oder einen größeren Umbau in Erwägung ziehen, dann kommen Sie an der ÖRAG mit einer Versicherungssumme von 100.000 € nicht vorbei.


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