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   Werner Kappler

 

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      für Rechtsschutzversicherungen

ARAG Rechtschutzversicherung

ARAG Rechtschutzversicherung mit neuem Tarif „webaktiv“

ARAG Rechtschutzversicherung

Ab dem 01.10.2012 bietet Ihnen die ARAG Rechtschutzversicherung die neuartige Versicherung »web@ktiv« an, die sich auf die Risiken der Internetnutzung spezialisiert hat.

Sie bildet ein Gesamtpaket der versicherbaren Gefahren bei dem Surfen, der Registrierung, dem Herunterladen, Einstellen und Schützen von persönlichen Daten sowie Werken im Zusammenhang mit dem Web.

Hierin ist auch das Cybermobbing enthalten. Dieser Tarif ist nur für Privatpersonen für rund zehn Euro im Monat buchbar, wobei Angehörige im Versicherungsschutz mit dem Tag des Vertragsabschlusses eingeschlossen sind.

ARAG Rechtschutzversicherung hilft gegen Cybermobbing und Internet-Persönlichkeitsrechtsverletzungen

In den Fällen von Cybermobbing, wie üble Nachrede, Beleidigungen und Rufschädigung werden vom ARAG Rechtschutz Ihre Klagekosten übernommen. Der Tarif »web@ktiv« bezeichnet dies als Schädigung der e-Reputation. Nicht versichert sind hingegen Rechtsstreitigkeiten mit der Presse  oder dem Fernsehjournalismus im Netz. Bei einer Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte, dem Missbrauch Ihrer Daten sowie der unerlaubten Verwendung von Ihren Fotos bietet Ihnen der ARAG Rechtschutzversicherung mit dem Tarif »web@ktiv« ebenfalls einen umfassenden Versicherungsschutz. Ihnen wird ein Rufretter genannt, der die Löschung der rufschädigenden Inhalte aus dem Internet  bewirkt und dafür sorgt, dass der Verursacher zur Verantwortung gezogen wird. Der ARAG Rechtschutz übernimmt in diesem Falle, auch wenn der Schaden durch eigene Unaufmerksamkeit entstanden ist. Entsprechend sind  Abofallen im Internet versichert.

Versicherung bei Online-Shopping-Streitigkeiten, Kartenmissbrauch und Urheberrechtsverletzungsanklage.

Ebenso bietet die Police »web@ktiv« der ARAG Rechtschutzversicherung einen Schutz vor den Risiken des Online-Shoppings, wie eine verspätete Lieferung oder eine Nichtlieferung. Dabei werden Ihre Rechte bei Ein- und Verkäufen oder auch bei Buchungen im Internet versichert. Innovativ bei dem Tarif »web@ktiv« ist die Versicherung für Auseinandersetzungen bei angeblichen Urheberrechtsverletzungen des Versicherten wie Filesharing oder unbefugtes Herunterladen von Videos. Allerdings wird in diesen Fällen nur eine Erstberatung des Rechtsanwaltes in Höhe von maximal 190,00 Euro übernommen. Dies gilt auch bei einer Klage wegen Mobbings gegen den Versicherten oder seine Familie. Der ARAG Rechtschutz bietet mit seiner Versicherung auch einen Schutz bei Missbrauch von Karten oder sonstigen Zahlungsmitteln.

Was ist wirklich neu an »web@ktiv«?

Auch viele der anderen Rechtschutzversicherungen enthalten einen Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzung im Internet. Allerdings ist der Rechtschutz bei irrtümlichen Urheberrechtsverletzungsklagen bisher in keiner anderen Versicherung enthalten. Neu bei der Police »web@ktiv« der ARAG Rechtschutzversicherung ist zudem die Fokussierung aller internetrelevanten Versicherungen in einem Tarif und die damit umfassende und höchstmögliche Absicherung gegen die Risiken des Internets.

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