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   Werner Kappler

 

      Experte
      für Rechtsschutzversicherungen

Arbeits Rechtsschutz

Arbeits Rechtsschutz – Schutz vor finanziellen Verlusten

Arbeits RechtsschutzDie Arbeits Rechtsschutz Versicherung soll den Versicherten beim Eintreten eines Versicherungsfalls vor finanziellen Schäden bewahren. So übernimmt die Versicherung alle anfallenden Kosten, die bei einem Streitfall auftreten. Dies sind vor allem die Anwaltsgebühren und eventuelle Gerichtskosten. Sollte die versicherte Person bei Gericht nicht obsiegen, übernimmt die Gesellschaft auch die Kosten der gegnerischen Partei. Gerade in der heutigen Zeit muss sich der Arbeitnehmer für einen solchen Streitfall wappnen, da jeder weiß, dass Gerichtskosten teuer werden können. Hat er nicht eine solche Versicherung abgeschlossen, droht ihm, zum Beispiel im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung, ein finanzieller Verlust.

Der Arbeits Rechtsschutz: Privat- Berufs- und Verkehrsrechtschutz

Für Angestellte ist der Arbeitsrechtsschutz im Privat-, Berufs-, und Verkehrsrechtschutz enthalten. Er gilt für den Versicherungsnehmer ebenso wie für seinen Lebens- oder Ehepartner. Auch nicht volljährige, unverheiratete Kinder bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahr fallen darunter, bis sie erstmalig eine Tätigkeit aufnehmen.

Nach § 2b der ARB (Allgemeine Rechtsschutz Versicherungsbedingungen) umfasst er die Wahrnehmung aller Rechtsinteressen, die aus allgemeinen Arbeitsverhältnissen sowie auch öffentlich rechtlichen Dienstverhältnissen begründet sind sowohl in Bezug auf dienstrechtliche als auch versorgungsrechtliche Ansprüche.

Ein Arbeits Rechtsschutz ist ebenso für Ansprüche gegeben, die der Arbeitnehmer in Bezug auf sein direktes Arbeitsverhältnis zum Beispiel aus Tarifverträgen hat. Wenn er etwa geltend macht, in eine falsche Besoldungsgruppe eingeordnet worden zu sein, ist dies ein Fall für die Rechtsschutzversicherung.

Aber nicht nur Ansprüche aus einem mündlichen oder schriftlichen Arbeitsvertrag fallen unter den Schutz, sondern auch Ansprüche aus einem so genannten „faktischen Arbeitsverhältnis“ sind geschützt. Unter diesen Begriff ist ein durchgeführtes Arbeitsverhältnis zu verstehen, das auf einem fehlerhaften Arbeitsvertrag basiert.

Die Ansprüche im Einzelnen

Der Arbeitnehmer hat Leistungsansprüche aus dem Arbeits Rechtsschutz:

  • bei Heimarbeitsverhältnissen
  • bei Eingruppierungsstreitigkeiten oder Beihilfestreitigkeiten im öffentlichen Dienst
  • gegen den Insolvenzverwalter
  • bei Arbeitgeberdarlehen, sollten sich daraus für ihn Ansprüche ergeben
  • bei Ansprüchen, die sich aus einem Wehr- oder auch Zivildienstverhältnis ergeben

Für den so genannten „Rechtsschutzfall“ ist alleine ausschlaggebend, dass der Anspruch auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses basiert. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Arbeitsgericht zur Klärung der Sachlage zuständig ist. In einer Entscheidung des BGH vom 19.11.2008 (IV ZR 305/07) sahen die Richter die Zuständigkeit der Rechtsschutzversicherung auch dann gegeben, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses droht.

Fazit

Der Arbeits Rechtsschutz ist für den Arbeitgeber nicht nur eine äußerst sinnvolle Absicherung gegenüber Ansprüchen aus seinem Arbeitsverhältnis, sondern stärkt ihn gegenüber seinem Chef in seiner Position. Aus Angst vor Kündigung oder anderen Repressalien machen viele Arbeitnehmer ihre berechtigten Ansprüche nicht geltend. Auch finanzielle Gesichtspunkte sind oft ein Hemmnis. Mit einem Arbeits Rechtsschutz ist man also immer auf der sicheren Seite.