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   Werner Kappler

 

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Vollmacht mit Betreuungsverfügung

Vollmacht mit Betreuungsverfügung

Vollmacht mit Betreuungsverfügung

Obwohl kaum jemand daran denkt, kann es täglich passieren. Eine schwere Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis kann dazu führen, dass eine Person über Nacht zum Pflegefall wird und in diesem Zusammenhang nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
Aus diesem Grunde wäre es sehr wichtig, eine Vollmacht mit Betreuungsverfügung zu erstellen, in der eine Person des Vertrauens mit der Regelung der persönlichen Angelegenheiten im Notfall beauftragt wird.

Voraussetzungen für eine Vollmacht mit Betreuungsverfügung

Wer eine Vollmacht mit Betreuungsverfügung verfassen möchte, müsste sich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befinden. Außerdem wäre es zwingend erforderlich, dass noch keinerlei Abstriche bezüglich der allgemeinen Geschäftsfähigkeit vorhanden sind. Ist auch nur eine dieser beiden Voraussetzungen nicht gegeben, ist es bereits zu spät. Eine Ausnahme bestünde lediglich dann, wenn schon eine Vollmacht existiert, die nur um eine Betreuungsverfügung ergänzt werden soll.
Um eine Vollmacht mit Betreuungsverfügung verfassen zu können, ist keine besondere Form erforderlich. In diesem Zusammenhang wäre es völlig ausreichend, wenn die Vollmacht mit Betreuungsverfügung eigenhändig verfasst und unterschrieben wird.

Wichtige Inhalte der Vorsorgevollmacht

Sinn und Zweck der Vorsorgevollmacht ist es, möglichst genau aufzulisten, wer im Notfall für die betreffende Person sorgen soll und in welcher Form dies zu geschehen hat. Die Frage, ob und in welchem Umfang lebenserhaltende Maßnahmen im Krankheitsfall gewünscht werden, spielt dabei ebenso eine Rolle wie die Frage, wer die Geldangelegenheiten und die Bankgeschäfte regeln soll. Dies kann sogar so weit gehen, dass die Person, die die Vorsorgevollmacht bekommen hat, berechtigt ist, Verträge abzuschließen, die Wohnung aufzulösen und/oder einen geeigneten Platz in einem Pflegeheim zu suchen. Irrtümlicherweise glauben auch heute noch viele Personen, dass die Kinder und die nahen Verwandten automatisch berechtigt sind, wichtige Entscheidungen zu treffen. Dies ist jedoch keineswegs der Fall. Nur wenn eine Vollmacht mit Betreuungsverfügung vorliegt, kann der Verfasser wirklich sicher sein, dass er im Notfall die Betreuung bekommt, die er sich wünscht. In den allermeisten Fällen ist es nicht erforderlich, dass die Vollmacht mit Betreuungsverfügung von einem Notar beglaubigt wird. Diese Vorgehensweise kann sich allerdings als sehr vorteilhaft erweisen. Dies gilt besonders dann, wenn Grundstücke gekauft oder Kredite aufgenommen werden sollen.

Betreuungsverfügung verfassen

Die Betreuungsverfügung ist ein Auftrag an das Gericht, eine bestimmte Person entweder als Betreuer zu bestellen oder von der Betreuung auszuschließen. Die Betreuungsverfügung tritt erst in Kraft, wenn es unbedingt erforderlich ist. Gar nicht so selten kommt es vor, dass die Betreuung nur für bestimmte Teilbereich des täglichen Lebens, wie zum Beispiel die Regelung der Bank- und Vermögensangelegenheiten gilt. Bevor die gewünschte Person als Betreuer eingesetzt werden kann, wird sie vom Amtsgericht auf ihre Eignung überprüft. Im Zweifelsfalle müsste das Gericht eine andere Person oder einen Verein mit der Betreuung beauftragen.

Weitere persönliche Anmerkungen

Sie sehen schon, man muss einiges beachten, damit im Zweifelsfall Ihre Wünsche Beachtung finden und Ihren Wertvorstellungen Respekt gezollt wird. Lassen Sie sich daher bitte beraten, wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie am besten eine Vollmacht mit Betreuungsverfügung erstellen.

Die Erstellung solch einer Verfügung und Vollmacht übernehmen immer mehr Rechtsschutzversicherungen. Den kostenfreien Service können Sie nutzen um eine Rechtsanwalt zu beauftragen, eine korrekte, rechtseinwandfrei und anerkannte Verfügung zu erstellen!

Die Testaments-Erstellung könne Sie in diesem Zuge ebenfalls gleich von der Rechtsschutzversicherung bezahlen lassen! Sprechen Sie mich bzw. mein Team an, welche Rechtsschutzversicherer diesen Service in Ihren AGB´s anbieten. Gerne helfen wir Ihnen weiter diesen „WICHTIGEN“ Schritt für Ihre „EIGENBESTIMMUNG“ in die Wege zu leiten!!!

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