Recht haben ist das Eine -

  

   Recht bekommen ... kostet Geld!

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   Werner Kappler

 

      Experte
      für Rechtsschutzversicherungen

Kosten Rechtsstreit

Kosten Rechtsstreit berechnet sich nach Streitwert

Kosten Rechtsstreit

Wer einen Rechtsstreit führen muss, geht dabei stets auch Risiken ein. Denn Recht zu haben bedeutet nicht zwingend auch Recht zu bekommen.

Mangelt es beispielsweise an der Beweisbarkeit von Ansprüchen, können unerhebliche Kosten Rechtsstreit entstehen. Dies gilt gleichermaßen auch für den, der sich gegen eine unberechtigte Klage zur Wehr setzen will. Daher ist es entscheidend, das „Prozesskostenrisiko“ bereits im Vorfeld zu ermitteln.

Die Kosten Rechtsstreit ein Hexenwerk?

In Deutschland sind sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten gesetzlich geregelt. Die Vergütung des Anwalts berechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) während die Gebühren und Auslagen des Gerichts im Gerichtskostengesetz (GKG) festgelegt sind. Das macht eine Ermittlung der Kosten Rechtsstreit und die Kalkulation des bestehenden Prozesskostenrisikos verhältnismäßig einfach.

Ohne Streitwert geht gar nichts

Wie hoch einzelne Gebühren bemessen werden, richtet sich nach dem sogenannten Streitwert, also dem Wert, um den vor Gericht gestritten wird. Bei vermögensrechtlichen Ansprüchen, die einen klar zu beziffernden Geldwert zum Gegenstand haben, entspricht der Streitwert der zugrundeliegenden Forderung. Wenn ein Händler einen Kunden auf Zahlung von 1.250,00 EUR verklagt, berechnen sich alle Gebühren nach diesem Wert (Nebenforderungen wie Mahn- oder Verzugskosten bleiben bei der Streitwertberechnung unberücksichtigt). Um die Gebührenvorschriften nicht unnötig aufzublähen sind Streitwerte zudem gestaffelt. In unserem Beispiel könnte der Händler zu den gleichen Gebühren auch 1.500,00 EUR einklagen.

Und wenn es mal nicht ums Geld geht?

Nicht immer lässt sich einem Anspruch ein konkreter Geldbetrag zuordnen. Beispielsweise wenn auf Herausgabe einer Sache oder auf Unterlassung geklagt wird. Hier wird im Allgemeinen von einem Streitwert von 4.000,00 EUR ausgegangen, wobei die endgültige Festlegung durch das Gericht erfolgt. Ausnahme bilden unter anderem Ehescheidungs- (3 Nettoeinkommen beider Parteien – mindestens 4.000,00 EUR) oder Unterhaltsverfahren (Jahresbetrag des geforderten Unterhalts).

Je höher der Streitwert umso höher die Kosten!

Die Höhe der Gebühren und Kosten ist unmittelbar an den Streitwert gekoppelt. Je höher dieser ist, umso größer fallen die Kosten Rechtsstreit aus. Legen wir das Beispiel unseres Händlers mit seiner Forderung von 1.250,00 EUR zugrunde, so beträgt das maximale Prozesskostenrisiko (ohne eventuelle Zeugen- / Sachverständigengebühren) rund 870,00 EUR. Geht es jedoch um eine Forderung von 15.000,00 EUR liegt das maximale Kostenrisiko bei rund 4.150,00 EUR (auch hier natürlich wieder ohne Zeugen- / Sachverständigengebühren).

Wie man das Prozesskostenrisiko ermittelt?

Hat man einen Streitwert ist die Ermittlung des maximalen Prozesskostenrisikos also der gesamten Kosten Rechtsstreit recht einfach. Zu berücksichtigen sind zunächst die eigenen Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten. Nimmt der Gegner ebenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch, muss man die doppelten Anwaltskosten veranschlagen. Hinzu kommen unter Umständen noch Auslagen für Zeugen oder Sachverständige.

Der Verlierer zahlt alles

Wer in einem Rechtsstreit unterliegt, trägt in der Regel die gesamten Kosten Rechtsstreit einschließlich Gerichtskosten und gegnerischer Anwaltskosten – also das volle Prozesskostenrisiko. Ausnahmen gelten unter anderem im erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren (hier trägt jeder die eigenen Anwaltskosten, der Unterlegene zusätzlich die Gerichtskosten) oder bei der Ehescheidung (jeder trägt die eigenen Kosten und die Hälfte der Gerichtskosten).

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