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   Werner Kappler

 

      Experte
      für Rechtsschutzversicherungen

Rechtsschutzversicherung Definition

Rechtsschutzversicherung: Definition der Risiken

Rechtsschutzversicherung Definition

Das Ziel einer Rechtsschutzversicherung besteht darin, den Versicherungsnehmer gegen Prozesskosten zu schützen, die im Falle eines Streitfalls vor Gericht zu Stande kommen können.

„Rechtsschutzversicherung Definition“

Bei einer Rechtsschutzversicherung handelt es sich um einen sogenannten privatrechtlichen Versicherungsvertrag. Bei diesem Versicherungsvertrag zahlt der Versicherte bestimmte Beiträge, auch Prämien genannt, an die entsprechende Versicherungsgesellschaft. Die mit dem Vertrag verbundenen Pflichten, Rechten und Obliegenheiten werden durch das Versicherungsvertragsgesetzt geregelt. Zusätzlich dazu werden bei Vertragsabschluss alle Vereinbarungen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedinungen werden in regelmäßigen Abständen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht. Die aktuellsten Bedingungen wurden im Jahr 2010 veröffentlicht. Diese Bedingungen dienen sozusagen als Musterbedingungen, zu denen noch meist bestimmte Bedingungen von der entsprechenden Versicherungsgesellschaft hinzugefügt werden.

Hintergrund der Rechtsschutzversicherung
Wenn es zu einem Prozess kommt, kann in der Regel nicht gewährleistet werden, ob dieser auch gewonnen wird. Wer einen Prozess verliert, muss leider meist die Kosten in Form von Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigungskosten tragen. Wer jedoch dazu bereit ist, die Rechtsverfolgungskosten zu tragen, falls der Prozess nicht gewonnen wird, der sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Denn wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt und bei einem Prozess meint gute Gewinnchancen zu haben, muss meist klein beigeben.
Der Versicherungsschutz durch eine Rechtsschutzversicherung wird in verschiedene Arten unterschieden. Das ist der Privat- und Berufsrechtschutz, der Verkehrsrechtschutz und der Grundstücks- und Mietrechtschutz.

Verkehrs-Rechtschutzversicherung Definition

Dieser Rechtsschutz übernimmt die Prozesskosten, die durch Verkehrsunfälle zu Stande kommen können. Meist wird bei dieser Form von Prozessen geklärt, wer den Schaden im Falle eines Unfalls übernehmen muss. Die Verkehrsrechtschutzversicherung deckt somit alle Gutachter-, Anwalts-, Gerichts und Zeugenkosten ab. Bei manchen Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen werden auch die Kosten übernommen, wenn zum Beispiel rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen, im Falle eines Führerscheinentzugs.

Privat-Rechtsschutzversicherung Definition

Der Privat-Rechtsschutz kümmert sich um alles rund um Ärger mit dem Chef, Nachbarschaftsstreitereien oder Handwerkerpfusch. Die Versicherung sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer im Rechtsstreit finanziell abgesichert ist. Dabei ist es unabhängig davon, ob der Versicherte selber klagt oder der Beklagte ist. Die Kosten für den Anwalt, für das Gericht und für ein eventuelles Gutachten werden immer übernommen, auch wenn der Versicherte den Prozess verliert.

Berufs-Rechtsschutzversicherung Definition

Den Berufs-Rechtschutz gibt es meist in Verbindung mit dem Arbeitsrechtsschutz. Vor allen Dingen bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber gibt es oft keine andere Wahl als vor Gericht zu ziehen. In den meisten Fällen geht es bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber um nicht gezahltes Gehalt, oder um ungerechtfertigte Kündigungen. Wer keine Berufs-Rechtsschutz Versicherung besitzt, muss die Kosten für die erste Instanz immer selber tragen, auch wenn der Prozess gewonnen wird.

Mietrechts- und Grundstücksschutzversicherung Definition

Diese Versicherung greift beispielsweise bei einer Kündigung durch Eigenbedarf durch den Mieter ein, oder wenn zu hohe Betriebskosten berechnet wurden. Je nachdem um welchen Streitwert es geht kann das schnell Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro verursachen. Wer den Prozess verliert muss meist noch zusätzlich die Anwalts- und Gerichtskosten des Gegners übernehmen. Durch einen Eigentümerrechtsschutz oder Mietrechtsschutz ist der Versicherte gegen diese Kosten versichert. Meist wird der Mietrechtsschutz- oder Eigentümerrechtsschutz in Verbindung mit dem Privatrechtsschutz angeboten.

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