Recht haben ist das Eine -

  

   Recht bekommen ... kostet Geld!

Ihr direkter Draht

    
   Werner Kappler

 

      Experte
      für Rechtsschutzversicherungen

Familien Rechtsschutz

Familien Rechtsschutz

Familien Rechtsschutz

Die Familien Rechtsschutz schließt den Personenkreis ein, der mit im Haushalt des Versicherungsnehmers wohnt.

Als Erstes ist hier der eheliche / eingetragene / oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner zu nennen.

Des Weiteren kommen minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder dazu.

Volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sofern unverheiratet, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebend – maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten können ebenso mit im Vertrag versichert werden.

Sind die Enkelkinder mit im Familien Rechtsschutz inklusive?

Unverheiratete Minderjährige und volljährige Enkelkinder, die in keiner eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben, sind nicht in jedem Vertrag inkludiert. Dieser Personenkreis ist maximal bis zu dem Zeitpunkt mit versichert, an dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. 

Auch sollte überprüft werden, ob Kinder oder Enkelkinder während eines ausbildungsbegleitenden dualen Studiumsbis zum Studienabschluss mitversichert sind!
Fragen Sie konkret bei uns bzw. beim gewünschten Rechtsschutzanbieter nach! Lassen Sie sich schwarz auf weiß im Bedingungswerk die Aufzählung des versicherten Personenkreises zeigen.

Im DMB Prestige-Tarife wären sogar folgende Menschen laut AGB´s versichert:
"Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz auch auf die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Enkelkinder sowie Eltern/Schwiegereltern/Großeltern, die sich nicht im Ruhestand befinden, und die minderjährigen Enkelkinder des Versicherungsnehmers, sofern sie sich bei ihm in Obhut befinden, im Umfang des PRESTIGE gesondert erweitert werden.

Welche versicherten Bereiche sind möglich

In der Familien Rechtsschutz besteht die Möglichkeit nur einen Verkehrsrechtsschutz abzuschließen.
Dort wäre der oben genannte Personenkreis im Verkehr als Fahrer des KFZ´s abgesichert. Darüber hinaus auch als Fahrrad/Pedelecs/E-Bikefahrer, Fußgänger und Inlineskater. Beim Anmieten von Leihfahrzeugen im Inland und Ausland kommen Sie ebenso in den Genuss des Versicherungsschutzes.

Mit dem Privat Rechtsschutz und Verkehr haben Sie 2 Bereiche für Ihre Familie abgedeckt. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz sollte hier nicht fehlen.

Optional kann der Beruf und/oder Wohnungsrechtsschutz für Mieter oder Eigentümer dazu gebucht werden. Der komplette Personenkreis kommt beim Kombinationspaket aus Privat mit Spezial-Straf-Rechtsschutz, Verkehr, Beruf und Wohnungsrechtsschutz in den Genuss lückenlos abgesichert zu sein.

Vergleichsrechner nutzenFamilien Rechtsschutz Personenkreis

Im Vergleichsrechner auf dieser Internetseite können Sie bis zu 3 Tarife gegenüberstellen und einen Leistungsvergleich durchführen.

Wählen Sie welche Bereiche abgedeckt werden sollen. Unter dem Leistungspunkt "Versicherte Personen" sehen Sie den gewünschten Personenkreis.

Eherecht und Unterhaltsrecht

Aktuell bieten die ARAG und die Advocard als einzige Versicherer Schutz im Eherecht.
Beim Unterhaltsrecht hat die ARAG ein Alleinstellungsmerkmal.

Ehe-Rechtsschutz bei der ARAG
Schutz bei Scheidung oder Scheidungsfolgesachen mit einer Wartezeit von drei Jahren bis zu maximal 30.000,- € pro Rechtsschutzfall mit einer Selbstbeteiligung von 500,- €

Ehe-Rechtsschutz bei der Advocard
Schutz besteht bei Wahrnehmung rechtlicher Interessen Ihres ehelichen oder eingetragenen Lebenspartners in familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Scheidung bzw. Aufhebung und Scheidungs- bzw. Aufhebungsfolgesachen vor deutschen Familiengerichten. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt 1.000 € je Streitpartei und insgesamt 2.000 €. Die Wartezeit beträgt 12 Monate.

Unterhalts-Rechtsschutz nur bei ARAG möglich
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen bzw. Abwehr fremder Unterhaltsansprüche mit einer Wartezeit von einem Jahr bis zu maximal 30.000,- € pro Rechtsschutzfall mit einer Selbstbeteiligung von 250,- €

Vergleichen Sie selbst im Online-Rechner und finden Ihren passenden Familien Rechtsschutz!

(Stand: Januar 2021)