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   Werner Kappler

 

      Experte
      für Rechtsschutzversicherungen

Versicherung Mediation

Versicherung Mediation kann weiterhelfen

Rechtsschutzversicherung MediationRechtsschutzversicherungen dienen vor allem dazu, Versicherungsnehmer vor finanziellen Belastungen durch Rechtsstreitigkeiten zu schützen.
Anwalts- und Gerichtskosten können leicht Größenordnungen von etlichen Tausend Euro erreichen. Manches berechtigte Verfahren würde ohne Bestehen eines wirksamen Rechtsschutzes gar nicht durchgeführt. Als Alternative bietet die Versicherung Mediation.

Was heißt Mediation?

Nicht immer muss es zum Rechtsstreit kommen. Oft ist eine Lösung auch ohne Gang zum Gericht möglich. Dazu dient die Mediation. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen ‚mediare‘ = ‚in der Mitte teilen‘ und steht für Vermittlung. Mit einem Mediationsverfahren soll eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten in einer Auseinandersetzung gefunden werden. Dazu dient ein unabhängiger und neutraler Mediator, der die Mediation als strukturiertes Verfahren führt. Mediationen bewegen sich auf einer gesetzlichen Grundlage: Basis ist das im vergangenen Jahr verabschiedete Mediationsgesetz. Es enthält Rahmenvorgaben für den Ablauf von Mediationen und stellt bestimmte Qualifikationsanforderungen an
Mediatoren.

Rechtsschutz, Versicherung, Mediation

Die Mediation kann helfen, die teuren Kosten eines langwierigen Rechtsstreites zu vermeiden. Dies ist auch von vielen Rechtsschutzversicherungen als Chance erkannt worden. Die meisten Versicherer haben inzwischen die Mediation in den Leistungskatalog der Rechtsschutzversicherung aufgenommen. Allerdings gibt es dabei erhebliche Unterschiede. Viele Versicherer sehen bestimmte betragsmäßige Grenzen für die Übernahme von Mediationskosten vor, oft liegen sie in einer Größenordnung von 1.000 bis 3.000 Euro pro Verfahren, es gibt aber auch andere Modelle. Unterschiede bestehen auch bezüglich der Leistungsarten. Manche Versicherungen erstatten Mediationskosten umfassend, andere begrenzen sie auf bestimmte Arten von Streitigkeiten – z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Handwerker- und Mietauseinandersetzungen. Auch bei der Wahl des Mediators gibt es unterschiedliche Lösungen.
Einige Versicherungen bieten ihren Kunden eine freie Mediatorwahl, andere geben Mediatoren oder Mediatorenlisten vor. Die Wahl des Versicherungstarifs kann ebenfalls die Erstattungsleistungen beeinflussen.

Breiter Anwendungsbereich

Bei der Art der Mediation setzen viele Versicherer auf die – relativ kostengünstige – telefonische
Versicherung Mediation. Sie kann hilfreich sein, oft führt aber die persönliche Mediation weiter.
Mediationsverfahren können grundsätzlich sinnvoll bei allen möglichen Auseinandersetzungen sein.
Die Bandbreite reicht von Ehe- und Scheidungsverfahren bis zu Erbschaftsauseinandersetzungen oder Schadensersatzansprüchen. Der Anwendungsbereich von Meditationen ist dabei grundsätzlich weiter als das, was Rechtsschutzversicherungen abdecken.

Chancen nutzen

Damit eine Mediation gelingt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört wesentlich die Bereitschaft und das Interesse der Konfliktparteien an einer einvernehmlichen Lösung. Wenn dies gegeben ist, bietet die Mediation eine echte, kosten-, zeit- und nervensparende Chance. Auf jeden Fall sollten Sie Ihre Versicherungsbedingungen prüfen und Ihre Versicherung kontaktieren, wenn Sie an ein solches Verfahren denken. Nutzen Sie Ihre Versicherung: Mediation kann weiterhelfen!

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