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   Werner Kappler

 

      Experte
      für Rechtsschutzversicherungen

Verkehrs Rechtsschutz

Verkehrs Rechtsschutz – damit aus einem Verkehrsunfall kein Debakel für das ganze Leben wird

Verkehrs RechtsschutzBereits ein kleiner Fahrfehler kann dramatische Folgen haben, denn immer wieder wird bei Verkehrsunfällen zwischen den Parteien heftig gestritten, weshalb sich die Unfallbeteiligten sehr schnell in einem Rechtsstreit vor Gericht wiedersehen. Ohne eine Verkehrs Rechtsschutz Versicherung können eine lange Prozessdauer, mögliche Sachverständigengutachten, Zeugenbefragungen und anwaltliche Vertretung gewaltig ins Geld gehen.

Der Verkehrs Rechtsschutz springt immer dann ein, wenn der Unfallgegner zu Unrecht Schadenersatz verlangt und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Eine Verkehrs Rechtsschutz Versicherung kann bei den verschiedenen Anbietern als einzelne Versicherung oder auch als Rechtsschutz- versicherung im Gesamtpaket mit Rechtsschutzversicherungen anderer Rechtsgebiete abgeschlossen werden.

Leistungsinhalte einer Verkehrs Rechtsschutz Versicherung

Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Verkehrs Rechtsschutz Versicherung keine Pflichtversicherung, sondern basiert auf Freiwilligkeit. Je nach Versicherer variieren die Versicherungsleistungen und die Höhe der zu leistenden Versicherungsprämien. Darüber hinaus gibt es Versicherungsangebote für einzelne Personen oder für die ganze Familie sowie Verträge mit und ohne Selbstbeteiligung.

  • Über den Verkehrs Rechtsschutz versichert sind Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Schmerzensgeld, sofern ein Verkehrsunfall ursächlich für ihre Entstehung ist.
  • Ebenfalls versichert sind alle Verfahren vor Gerichten und auch vor Behörden, sofern der betroffene Fahrer im Zeitpunkt des Unfalls und bei Begehung der in Zusammenhang mit dem Unfall stehenden Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
  • Das gilt auch für Straftaten im Straßenverkehr, die der Verursacher fahrlässig und nicht vorsätzlich herbeigeführt hat.
  • Anders verhält es sich bei Verfahren im Zusammenhang mit Bußgeldern für im Straßenverkehr begangene Ordnungswidrigkeiten. Hier ist es unerheblich, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
  • Versichert sind auch Streitigkeiten mit anderen Verkehrsteilnehmern sowie Streitigkeiten aus dem Vertragsrecht oder Sachenrecht, sofern sie in Zusammenhang mit einem Auto stehen.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Leistungen

Nicht im Versicherungsschutz einer Verkehrs Rechtsschutz Versicherung enthalten sind Schadenersatzansprüche, die über die allgemeine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind oder die nicht auf einen Verkehrsunfall zurückzuführen sind. Auch ausgeschlossen sind Rechtsstreitigkeiten, bei denen der Unfallfahrer im Zeitpunkt des Unfalls, also bei Begehen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

Dasselbe gilt für Straftaten im Straßenverkehr, die vorsätzlich begangen wurden. Meist sind auch Verstöße gegen Halteverbotsvorschriften oder auch Parkverbotsvorschriften nicht im Versicherungsschutz enthalten, es sei denn, der Versicherer hat diese ausdrücklich in seinen im Vertrag gelisteten Versicherungsleistungen mit eingeschlossen.

Ebenfalls nicht zum Verkehrs Rechtsschutz gehören rechtliche Auseinandersetzungen mit der Bahn, mit einer Fluggesellschaft oder anderen Reiseunternehmen beispielsweise wegen Verspätungen. Vom Versicherungsschutz auch nicht gedeckt sind Rcchtsstreitigkeiten gegen den eigenen Versicherer sowie gegen Personen, die im Versicherungsvertrag mitversichert sind.

Ein Vergleich der verschiedenen Leistungen ist wichtig!

Wie Sie sehen, gibt es die unterschiedlichsten versicherten Leistungsfälle und auch unterschiedliche Ausschlüsse. Deshalb sollten Sie vergleichen. Gerne in unserem Online Rechtsschutzvergleich. Hier finden Sie auch die Unterschiede im Verkehrs Rechtsschutz.