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   Werner Kappler

 

      Experte
      für Rechtsschutzversicherungen

Rechtsschutzversicherung Urheberrechtsverletzung

Rechtsschutzversicherung Urheberrechtsverletzung

Rechtsschutzversicherung Urheberrechtsverletzung Kurz und knapp gesagt:
Eine Urheberrechtsverletzung ist nicht versicherbar!

Was geschieht eigentlich bei einer Urheberrechtsverletzung und was sind die Folgen? Um Antworten auf eine solche Frage zu bekommen, sollte man zu erst wissen, was Urheberrechte sind und wie man sie verletzten kann. Unter Urheberrechten versteht man das Recht auf Schutz verschiedener abstrakter Eigentume. Das heißt, geistiger Eigentum einer gewissen Person oder Gesellschaft ist in materialer und idealer Hinsicht geschützt. Das Urheberrecht selbst kann von Person zur Person übertragen werden, wobei die Regeln für eine Verletzung gleich bleiben. Die Folgen trägt derjenige, der das Urheberrecht verletzt hat. Eine „Rechtsschutzversicherung Urheberrechtsverletzung“ ist aber wohl kaum vorstellbar. Es gibt viele Beispiele, mit denen sich beweisen lässt, dass eine Rechtsschutzversicherung gegen Urheberrechtsverletzung nicht bestehen kann.

„Rechtsschutzversicherung Urheberrechtsverletzung“ passsen kaum zusammen

Das folgende Beispiel zeigt klar, wie ein Verstoß gegen das Urheberrecht aussieht. Schulenburg und Schenk Rechtsanwälte haben viele Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung geschickt. Dies geschah im Auftrag der MIG Film GmbH. Das Problem war eine Verletzung des Urheberrechtes an dem Film Ring of Death. In der Abmahnung wurde nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben sollte ein Betrag von 1.298 Euro bezahlt werden. Dieser würde einen pauschalen Vergleichsbetrag darstellen. In solchen Fällen ist es äußerst wichtig den Rat eines Anwalts in kürzester Zeit aufzusuchen, das heißt deutlich bevor die Frist abgelaufen ist. Man sollte immerhin Ruhe bewahren, denn zu erst wird festgestellt ob eine solche Abmahnung gerechtfertigt ist. Dabei müssen bestimmte Hintergründe erläutert werden, damit der Anwalt auch einen klaren Überblick bekommen kann.

Wenn sich dann feststellt, dass die Abmahnung gerechtfertigt ist, d.h. es bestand eine Urheberrechtsverletzung, müsste man nach einer Unterlassungserklärung für den Abgemahnten suchen. Diese sollte natürlich ein Anwalt erstellt haben und man sollte auf ihre Formulierung achten, denn sie ist von höchster Bedeutung. Letztendlich sollte man prüfen, ob der geforderte Zahlungsbetrag herunterzuhandeln ist. Jedenfalls kann auf Rat und Handlung eines Rechtexperten nicht verzichtet werden, da sich in einem solchen Fall die Situation permanent weiterentwickelt.
Doch  warum lässt sich eine Urheberrechstverletzung nicht mit einer Rechtsschutzversicherung absichern? Bei dem Urheberrecht gilt ausschließlich das Nebenstrafrecht. Dies bedeutet, dass Urheberrecht somit nicht versicherbar ist.

Auch im Internet lauert die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung

Und da sollte man besonders vorsichtig sein, denn das Internet ist noch lange kein Rechtsfreier Raum. Gerade deswegen, weil die Verstoße dort ein immer häufigere Fall sind. Im World Wide Web besteht ebenso geistiges Eigentum. Für einzelne Nutzer. Mag das kostenlose Herunterladen von Musik oder Filmen harmlos wirken, doch in Wirklichkeit ist es oft strafbar. Denn meistens wird damit das Urheberrecht verletzt. Filesharing ist ebenfalls eine Art Austausch digitaler Wahren, deren Legalität fragewürdig ist. „Rechtsschutzversicherung Urheberrechtsverletzung“ sind in solchen Fällen Begriffe, die weit entfernt von einander stehen. Falls es aber zur Verletzung kommt, sollte man schnellstmöglich einen Anwalt aufsuchen.

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