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   Werner Kappler

 

      Experte
      für Rechtsschutzversicherungen

Eine ungerechtfertigte Kündigung

Eine ungerechtfertigte Kündigung muss Ihnen keine Angst machen

Ungerechtfertige KündigungSie öffnen den Briefkasten und glauben es kaum! In ihren Händen halten sie eine Kündigung ihres Arbeitgebers. Wer jetzt eine Berufsrechtsschutzversicherung hat, kann seinen Adrenalinspiegel niedrig halten,
denn bei einer ungerechtfertigten Kündigung haben sie mit einem guten Rechtsschutz oft große Chancen, ihr Recht zu bekommen und ihren Arbeitsplatz zu behalten.

Nicht alles, was in einer Kündigung steht und was ihnen der Arbeitgeber vorwirft, muss auch stimmen. Ein Anwalt ihres Vertrauens wird sich die ungerechtfertigte Kündigung und ihre Begründung genau anschauen und dann für ihre Rechte kämpfen. Mit dem Arbeitsrecht haben sie Rechte, an die sich auch ein Arbeitgeber halten muss.

Ungerechtfertigte Kündigung – Und nun?

Wollen sie Stress durch eine ungerechtfertigte Kündigung vorbeugen, dann schließen sie eine Berufsrechtsschutzversicherung ab. Sie sollten jedoch nicht erst warten bis der Rechtsstreit vor der Tür steht.
Die Gesellschaften haben im Berufsrechtsschutz meist eine Wartezeit von 3 Monaten.

In den letzten Jahren stieg die Zahl der Prozesse stark an.

Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und ggf. auch Kosten für Sachverständige oder Gutachter könne auf sie zukommen, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten möchten.
Hilfe von einem Anwalt können sie nur erwarten, wenn sie ein besonders geringes Einkommen haben (Beratungskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe) oder sie haben rechtzeitig einen Berufsrechtsschutz abgeschlossen.

In der Regel schließt man diesen in Kombination mit Privatrechtsschutz und/oder Verkehrsrechtsschutz ab. Ein separate Berufsrechtsschutzversicherung ist eher eine Ausnahme.

Übrigens: Auch bei einem schlechten Arbeitszeugnis, einer Abmahnung oder einer Abfindung kämpft die Berufsrechtsschutzversicherung für ihre Rechte.

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