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   Werner Kappler

 

      Experte
      für Rechtsschutzversicherungen

Welche Rechtsschutzversicherung

Welche Rechtsschutzversicherung ist „die Richtige“?

Welche Rechtsschutzversicherung

Bei Rechtsstreitigkeiten hilft oftmals nur noch eine Rechtsschutzversicherung. Dabei stellt sich aber die Frage, welche Rechtsschutzversicherung die jeweils richtige für den Versicherungsnehmer ist.
Um diese Entscheidung sinnvoll und rational treffen zu können, ist es für den Versicherungsnehmer wichtig sich bewusst zu machen, in welcher Situation er sich konkret befindet, für welche Bereiche eine Rechtsschutzversicherung benötigt wird, welche Konditionen diese Versicherung aufbieten soll und welche Leistungen von dieser Versicherung abgedeckt werden sollen.

Welche Rechtsschutzversicherung passt für Sie?

Die Versicherungs- und Leistungsarten einer Rechtsschutzversicherung kann sehr viele Arten der Versicherung und der Leistung abdecken. Dazu zählen die Bereiche Schadensersatz, Arbeit, Wohnung und Grundstück, Verkehr, Verträge und Sachenrecht, Steuer, Soziales, Verwaltungsfragen, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Beratung, Opferdasein, Unterhalt und Ehesachen. Manche Bereiche sind in den Angeboten der Versicherungsträger inklusive, andere müssen exklusiv beantragt und auch mit Prämien bedacht werden.

Bei einigen Rechtsschutzversicherungen, wie zum Beispiel bei der Rechtsschutzversicherung für Mietfragen, ist sogar eine Wartezeit vorgesehen, dass bedeutet, diese greift erst, nachdem die vereinbarte Wartezeit verstrichen ist, zum Beispiel 3 Monate ab Vertragsabschluss. Ferner sollten auch die Bedingungen der
Rechtsschutzversicherung sehr genau gelesen und beachtet werden, weil einige Versicherungen auch bestimmte Leistungen auch ausschließen.

Mögliche Leistungsausschlüsse
Falls es zu Leistungsausschlüssen kommt, werden demnach nicht alle Kosten der Streitigkeiten abgedeckt oder aber der Bereich wird gar nicht erst von der Versicherung vertreten und im Ernstfall angenommen. Zum Beispiel ist die aktive Strafverfolgung in keiner Rechtsschutzversicherung abgedeckt und versichert.

Auch kann man nicht mit der eigenen Rechtsschutzversicherung den eigenen Rechtsschutzversicherer verklagen, was in der Natur einer jeden Versicherung liegt, vor allem in jeder Rechtsschutzversicherung. Auch muss jeder Streitpunkt demnach einer versicherten Leistungsart zugeordnet werden, weil er ansonsten ausgeschlossen und nicht zur Vertretung angenommen wird.

Welche Rechtsschutzversicherung Leistungen ausgeschlossen sind, finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen meist unter Paragraph 3.

Wer ferner beabsichtigt mit seiner Rechtsschutzversicherung eine Verfassungsklage vor dem Verfassungsgericht oder aber eine Klage vor einem internationalen Gerichtshof anzustreben, wird ebenfalls kein Gehör und keine Vertretung finden. Auch diese Leistungen sind ausgeschlossen. Hinzu kommen sämtliche Streitigkeiten, die sich auch Wett- und Spielverträgen ergeben, Waren-, Termin- und Spekulationsgeschäften, Finanzierungen und ähnlich gelagerte Frage- und Streitpunkte. Wichtig ist auch für jeden Versicherungsnehmer zu wissen und zu berücksichtigen, dass Fragen, die im Kontext mit einer Baumaßnahme stehen, ebenfalls ausgeschlossen sind und von einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht abgedeckt werden. Alles was mit einem Neubau im Zusammenhang steht, dem Kauf einer Eigentumswohnung, Maßnahmen des Umbaus eines Hauses oder Anliegen und Streitigkeiten, die sich aus der Finanzierung einer Immobilie ergeben, sind ebenfalls keine abgedeckte und von einer Rechtsschutzversicherung vertretene Frage. Bei Fragen nach der richtigen Rechtsschutzversicherung, gilt es dies alles mit zu berücksichtigen.

Sie haben zwei Möglichkeiten welche Rechtsschutzversicherung für Sie in Frage kommt, entweder sie informieren sich selbst oder nutzen eine Beratung eines RechtsschutzVersicherungsExperten. Hilfreich kann auch die Gegenüberstellung der Gesellschaften in einem Versicherungsvergleich sein.

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